AGB Stadt Jüchen

  1. Tickets für unsere Veranstaltungen werden durch dritte Dienstleister verkauft.
  2. Die AGB's des jeweiligen Ticketdienstleisters finden Anwendung.
  3. Ein Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit originaler Eintrittskarte möglich.
  4. Die Eintrittskarte dient rein privaten Zwecken, ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
  5. Die Eintrittskarte dient ausschließlich zum einmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes.
  6. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Veranstaltung.
  7. Die Akustik auf den Veranstaltungen kann zu Hör- und Gesundheitsschäden führen. Der Besucher ist verpflichtet, sich entsprechend zu schützen und vorzubereiten.
  8. Es dürfen keine eigenen Getränke und Speisen mitgeführt werden.
  9. Es dürfen keine gefährlichen und verbotenen Gegenstände bzw. Rauschmittel mitgeführt werden.
  10. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Mitarbeiter und/oder Dienstleister ist Folge zu leisten.
  11. Der Veranstalter kann Personen oder Personengruppen aus produktionstechnischen Gründen umsetzen.
  12. Im Falle einer Pandemie- oder Epidemielage kann der Veranstalter die Sitzordnung anpassen, so dass gegebenenfalls eine freie Platzwahl eingeführt wird. Ein Recht auf den festen erworbenen Sitzplatz besteht in diesem Falle nicht.
  13. Es besteht jederzeit das Risiko einer kurzfristigen Absage aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens.
  14. Der Veranstalter hat das Hausrecht.
  15. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
  16. Eine Erstattung des Eintrittspreises (ausgenommen jeglicher Gebühren) erfolgt ausschließlich bei Ausfall der Veranstaltung aus höherer Gewalt.
  17. Sollte die Veranstaltung verlegt/verschoben werden, so behält die Karte ihre Gültigkeit.
  18. Der Käufer ist verpflichtet, sich bis zum Tag der Veranstaltung zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.
  19. Jegliche Auslagen des Käufers für eine unnötige Anreise werden nicht erstattet.
  20. Ein Zutritt zur Veranstaltung kann ohne Grund verwehrt werden.
  21. Das Aufzeichnen der Veranstaltung (Foto, Film, Ton) ist nicht gestattet.
  22. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, an dem Streitschlichtungsverfahren der europäischen Kommission bzw. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.